Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 16.04.2012 gemäß § 30 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses.

Den schriftlich beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan „Ziegelberg I. 2. Änderung“ wird zugestimmt. Die Wandhöhe der Garage wird auf max. 3,00 m begrenzt.

 

Kosten für erforderliche Absenkungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzen von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.