Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 16.04.2012 gemäß § 30 BauGB zum Neubau eines Einfamilienhauses.
Den schriftlich beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan „Ziegelberg I. 2. Änderung“ wird zugestimmt. Die Wandhöhe der Garage wird auf max. 3,00 m begrenzt.
Kosten für erforderliche Absenkungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzen von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.