Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum vorgelegten Antrag auf Baugenehmigung vom 25.04.2012 gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zur Errichtung von 3 Dachgauben.
Kosten für erforderliche Absenkungen im öffentlichen Straßenraum (insbesondere Bordsteinabsenkungen, Versetzen von Schaltschränken und Straßenbeleuchtungsmasten, sowie die Verlegung der zugehörigen Anschlüsse) sind von den Antragstellern zu entrichten.