Beschluss:
Es wird gemäß Art. 37 GLKrWG festgestellt, dass Herr Günter Fuchs als Listennachfolger für Herrn Robert Götz nicht in den Gemeinderat nachrücken kann, da er als 1. Bürgermeister gewählt wurde.
Als Listennachfolger
für Herrn Götz rückt Herr Alexander Amorth nach.