Beschluss: angenommen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Petershausen gemäß Art. 23 GO i.V. mit Art 5a Abs. 9 KAG neu zu erlassen. Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 10. Oktober 1995 außer Kraft.

Die Erschließungsbeitragssatzung ist ortsüblich bekanntzumachen.