Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Petershausen gemäß Art. 23 GO i.V. mit Art 5a Abs. 9 KAG neu zu erlassen. Die Satzung tritt zum 01.01.2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die Satzung vom 10. Oktober 1995 außer Kraft.
Die
Erschließungsbeitragssatzung ist ortsüblich bekanntzumachen.